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1. Abschluß des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Anmeldung bieten
Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung
kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Sie erfolgt
durch den Anmelder auch für alle an der Anmeldung mit aufgeführten
Teilnehmer, für deren vertragliche Verpflichtungen er bei
ausdrücklicher und gesonderter Erklärung wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht.
1.2. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir
Ihnen die Anmeldung und den Preis bestätigen. Die Bestätigung steht im
Reisebüro zu Ihrer Verfügung bzw. erhalten Sie auf dem Postweg.
1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, sind
wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden.
1.4 Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen
bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der
Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von
10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d. h. ab 10 Tage vor
Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen
zustande gekommen.
1.5
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß
Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
2. Leistungen / Zahlung
2.1. Der Umfang unserer
Leistungen ergibt sich aus dem der Buchung zugrunde liegenden Prospekt,
sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung.
2.2. Sonderleistungen, die nicht Bestandteil der Ausschreibung sind,
bedürfen unserer Bestätigung.
2.3 Bezahlung Innerhalb einer Woche nach Erhalt der
Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der
Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 10 bis
20% (je nach Reiseprogramm - auf
volle EURO aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die
Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu
leisten. Ihre Reise ist gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert.
Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Eingangsbestätigung Ihrer
Anzahlung übersandt. (Ein Sicherungsschein wird nur bei Pauschalen
mit mehr als 2 Leistungs-bestandteilen ausgestellt. Bei der Buchung
eines Hotels tritt Aktivtouristik Rose im Sinne des BGB als Vermittler
auf)
2.4 Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser
Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von
Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich
erstatten.
2.5 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder
der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist,
berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung
von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren,
vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum
Rücktritt berechtigender Reisemangel vor
3. Leistungs- und
Preisänderungen
3.1. Änderungen der Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig und von uns nicht
wider Treu- und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich und für den
Reisenden zumutbar sind.
3.2. Wir sind bis 21 Tage vor Reisebeginn berechtigt, die vereinbarten
Preise zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des
neuen Preises erfolgt und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten
oder Abgaben für bestimmte Leistungen Rechnung getragen wird. Bei einer
Reisepreiserhöhung von mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung, kann der Reisende innerhalb von 10
Tagen vom Vertrag zurücktreten. Ihre Anzahlung wird unverzüglich
erstattet.
4. Rücktritt durch
den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
4.1 Sie können jederzeit vor
Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, oder vor Reisebestätigung ihre
Anmeldung wiederrufen.
4.2 Für diesen Fall haben wir Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung gemäß § 651i11 Satz 3 BGB. Diesen Anspruch können wir
je angemeldetem Teilnehmer auch pauschal wie folgt berechnen:
bei Widerruf oder
Rücktritt nach erfolgter Reisebestätigung
a) bis zu 30 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, mindestens
30,-DM Bearbeitungsgebühr.
b) ab 29. bis 16. Tag vor Reisebeginn 30% vom Reisepreis
c) ab 15. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60% vom Reisepreis
d) ab 6. Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt 80% vom Reisepreis.
4.3 Eine Änderung der Reiseteilnehmer
ist bei Aktivtouristik Rose anzumelden. Für die hieraus resultierenden
Aufwände wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15 Euro pro Vorgang
erhoben.
4.4. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, daß anstelle Ihrer
Person ein Dritter an der Reise teilnimmt. Wir können der Teilnahme des
Dritten widersprechen, falls dieser den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche
Anordnung entgegenstehen.
5. Rücktritt und Kündigung durch uns.
Unbeschadet der beiderseitigen
Rücktrittsmöglichkeit aus § 661 BGB können wir vor Antritt der Reise
vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung der Frist, wenn der Reisende die Durchführung der
Reise ungeachtet einer Abmahnung von uns nachhaltig stört, oder wenn er
sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige
Lösung vom Vertrag gerechtfertigt ist, In diesem Falle werden wir Ihnen
den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile
gutbringen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) bis 2 Wochen vor Reisantritt bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In diesem Falle werden wir Sie
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen und Ihnen die
Rücktrittserklärung zuleiten. Sie erhalten geleistete Zahlungen sofort
zurück.
c) Wir behalten uns vor, Reisen kurzfristig abzusetzen, falls dies aus
Gründen, die wir und unsere Leistungsträger nicht beeinflussen
können, erforderlich ist.
6. Gewährleistung und
Haftung
6.1 Wir haften im Rahmen der
gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, daß die Reise nicht mit
Fehlern behaftet ist, und die zugesicherten Eigenschaften aufweist. Wir
bitten jeden Teilnehmer in seinem eigenen Interesse, etwaige
Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter vorzutragen. Wird eine
Reise ohne Reiseleiter durchgeführt, melden Sie bitte Ihre
Beanstandungen dem Leistungsträger (Beherbergungsbertrieb)
6.2 Wir haften als Reiseveranstalter für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d) die vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung
e) ein Verschulden sämtlicher Leistungsträger nach dem am Ort der
Leistungserbringung geltenden Vorschriften.
6.3 Unsere vertragliche Haftung als Veranstalter bezieht sich insgesamt
nur auf die Unterbringung in Hotels, Gasthäusern, Pensionen und
Privatquartieren.
6.4 Wir haften nicht für Unglücksfälle während einer Wanderung,
hier empfehlen wir den Abschluß einer Reiseunfall-, Reisegepäck-,
Reisekranken- und Reiserücktrittsversicherung in unserem Reisebüro.
6.5 Für Personen- und Gepäcktransporte von und zur Unterkunft haften
wir nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
6.6 Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende
Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein
Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist, so
können auch wir uns hierauf berufen.
7. Fremdleistungen
Wir sind aus keinem Rechtsgrunde
für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden, (z.B. Ausflüge, Sonderveranstaltungen) und
die in der Reiseausschreibung oder sonstwie ausdrücklich gekennzeichnet
sind, verantwortlich.
8. Abholung der Buchungsunterlagen.
Die Reiseunterlagen werden Ihnen
direkt nach Eingang der vertraglich Ihrer Rückbestäti-gung zugesandt.
9. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrages, einschließlich der vorgenannten
Geschäftsbedingungen, berührt die Wirksamkeit des gesamten
Reisevertrages nicht.
10. Gerichtsstand
Für Klagen gegen den Reisenden
ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage
richtet sich gegen Vollkaufleute oder gegen Personen, die keinen
Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluß
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt uns zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der
Sitz des Veranstalters maßgebend.
11. Bitte bedenken Sie:
Wandern und Radwandern sind Reiseformen, die von Ihnen mehr
Mitwirkung verlangen als eine herkömmliche Pauschalreise. Unsere
Reisen kann jeder gesunde Mensch bewältigen, jedoch können nur Sie
selbst oder Ihr Arzt beurteilen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen
einer solchen Reise gewachsen ist. Sie müssen bei Radreisen radfahren
können und Ihr Rad im Verkehr, auf Feldwegen und bei Nässe beherrschen.
Sie sind selbst verantwortlich für die Einhaltung der
Straßen-verkehrsordnung und für alle Schäden, die Sie sich selbst
zuziehen oder anderen zufügen.
Veranstalter:
Aktivtouristik Jana Rose
Stadtilmerstr. 45, 99310 Arnstadt
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