Informationen zur Skigebieten in Thüringen Klub- & Vereinsreisen nach Thüringen Rennsteigwanderungen ohne Gepäck Sorry - Seite wird gerade überarbeitet ausgewählte Unterkünfte in Thüringen Sorry - Seite wird gerade überarbeitet Sorry - Seite wird gerade überarbeitet Sorry - Seite wird gerade überarbeitet

  

        

  Allgemeine Informationen
  Rennsteig                  Radweg
  Werratal                    Radweg
  Feininger / Weimar     Radweg
  Thür. Burgenland        Radweg
       
(Drei-Gleichen-Weg)

Rennsteig Rad Radweg Radwandern
 Pauschalprogramme 
 2003 
Rennsteig Rad Radweg Radwandern

 Schnupperradeln

  6 Tage Thüringer Wald
   Rennsteig & Werratalradweg
   Sonder-Arrangement

Rennsteig Rad Radweg Radwandern

Rennsteigradweg

  5 Tg. Gesamttour
      3 Etappen - sportlich
 
7 Tg. Gesamttour
      5 Etappen - gemütlich 
  4 Tg. Schnupper-Tour
      2 Etappen - gemütlich
  6 Tg. Berg und Tal
      Rennsteig - Werratal etc. 
 
  4 Tg. Oberhofer Biketour  
      Rennsteig - Gera - Radweg
      

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Werratalradweg

  7 Tg. Gesamttour
     
280 km, 5 Etappen
 
6 / 7 Tg. Oberes Werratal
     
190 km 4/5 Etappen

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Rundtour
 - Rennsteig - Werra -

  9 Tage Thüringer Radrunde
     
Rennsteigradweg, 
      & oberer Werratalradweg

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Thüringer  Kernland

   4 / 5 Tg. Thür. Kernland 
       Kultur & Radeln
       Rennsteig - Gera -Radweg
       Thür. - Burgenland - Radweg
       Feininger(Weimar)-Radweg

AGB´s  Geschäftsbedingungen

 Info / Veranstalter 
Aktivtouristik Jana Rose
Stadtilmerstr. 45
D-99130 Arnstadt


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Tel.: (-49) (0)3628 - 44 2 56
Fax. (-49) (0)3628 - 44 2 57

email: radwandern@rennsteig.net

 

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  Aktivtouristik Jana Rose   

   ... auch das muß sein   - unsere Geschäfts- /Reisebedingungen

Bevor Sie ein Programm buchen, empfehlen wir, dass Sie sich einen Moment Zeit nehmen unsere Geschäftsbedingungen zu lesen. Wir möchten das Sie einen wundervollen Urlaub in Thüringen verbringen und haben vor Ihrer Anreise alles für Sie organisiert.
Zu einer angenehmen Reise gehören aber natürlich auch klare Regeln, die den Zahlungsablauf und die Modalitäten bei einem möglichen Nichtantritt der Reise festlegen. Diese Regeln entsprechen dem deutschen Reiserecht und sind in unseren Reise- und Zahlungsbedingungen niedergelegt. Sie müssen sie unbedingt lesen bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages

1. Abschluß des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle an der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren vertragliche Verpflichtungen er bei ausdrücklicher und gesonderter Erklärung wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.2. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Anmeldung und den Preis bestätigen. Die Bestätigung steht im Reisebüro zu Ihrer Verfügung bzw. erhalten Sie auf dem Postweg.
1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden.
1.4 Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d. h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
1.5 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

2. Leistungen / Zahlung
2.1. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem der Buchung zugrunde liegenden Prospekt, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung.
2.2. Sonderleistungen, die nicht Bestandteil der Ausschreibung sind, bedürfen unserer Bestätigung.
2.3 Bezahlung Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 10% (auf volle EURO aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.  Ihre Reise ist gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert.
Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Eingangsbestätigung Ihrer Anzahlung  übersandt. (Ein Sicherungsschein wird nur bei Pauschalen mit mehr als 2 Leistungs-bestandteilen ausgestellt. Bei der Buchung eines Hotels tritt Aktivtouristik Rose im Sinne des BGB als Vermittler auf)
2.4 Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich erstatten.
2.5 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor

3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1. Änderungen der Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig und von uns nicht wider Treu- und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich und für den Reisenden zumutbar sind.
3.2. Wir sind bis 21 Tage vor Reisebeginn berechtigt, die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgt und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen Rechnung getragen wird. Bei einer Reisepreiserhöhung von mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, kann der Reisende innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Ihre Anzahlung wird unverzüglich erstattet.

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, oder vor Reisebestätigung ihre Anmeldung wiederrufen.
4.2 Für diesen Fall haben wir Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651i11 Satz 3 BGB. Diesen Anspruch können wir je angemeldetem Teilnehmer auch pauschal wie folgt berechnen:

bei Widerruf oder Rücktritt nach erfolgter Reisebestätigung
a) bis zu 30 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, mindestens 30,-DM Bearbeitungsgebühr.
b) ab 29. bis 16. Tag vor Reisebeginn 30% vom Reisepreis
c) ab 15. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60% vom Reisepreis
d) ab 6. Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt 80% vom Reisepreis.

4.3 Eine Änderung der Reiseteilnehmer ist bei Aktivtouristik Rose anzumelden. Für die hieraus resultierenden Aufwände wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15 Euro pro Vorgang erhoben.
4.4. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, daß anstelle Ihrer Person ein Dritter an der Reise teilnimmt. Wir können der Teilnahme des Dritten widersprechen, falls dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Anordnung entgegenstehen.

5. Rücktritt und Kündigung durch uns.
Unbeschadet der beiderseitigen Rücktrittsmöglichkeit aus § 661 BGB können wir vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung der Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von uns nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Lösung vom Vertrag gerechtfertigt ist, In diesem Falle werden wir Ihnen den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile gutbringen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) bis 2 Wochen vor Reisantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In diesem Falle werden wir Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung zuleiten. Sie erhalten geleistete Zahlungen sofort zurück.
c) Wir behalten uns vor, Reisen kurzfristig abzusetzen, falls dies aus Gründen, die wir und unsere Leistungsträger nicht beeinflussen können, erforderlich ist.

6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Wir haften im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, daß die Reise nicht mit Fehlern behaftet ist, und die zugesicherten Eigenschaften aufweist. Wir bitten jeden Teilnehmer in seinem eigenen Interesse, etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter vorzutragen. Wird eine Reise ohne Reiseleiter durchgeführt, melden Sie bitte Ihre Beanstandungen dem Leistungsträger (Beherbergungsbertrieb)
6.2 Wir haften als Reiseveranstalter für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d) die vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung
e) ein Verschulden sämtlicher Leistungsträger nach dem am Ort der Leistungserbringung geltenden Vorschriften.
6.3 Unsere vertragliche Haftung als Veranstalter bezieht sich insgesamt nur auf die Unterbringung in Hotels, Gasthäusern, Pensionen und Privatquartieren.
6.4 Wir haften nicht für Unglücksfälle während einer Wanderung, hier empfehlen wir den Abschluß einer Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reisekranken- und Reiserücktrittsversicherung in unserem Reisebüro.
6.5 Für Personen- und Gepäcktransporte von und zur Unterkunft haften wir nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
6.6 Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist, so können auch wir uns hierauf berufen.

7. Fremdleistungen
Wir sind aus keinem Rechtsgrunde für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, (z.B. Ausflüge, Sonderveranstaltungen) und die in der Reiseausschreibung oder sonstwie ausdrücklich gekennzeichnet sind, verantwortlich.

8. Abholung der Buchungsunterlagen.
Die Reiseunterlagen werden Ihnen direkt nach Eingang der vertraglich Ihrer Rückbestätigung zugesandt.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, einschließlich der vorgenannten Geschäftsbedingungen, berührt die Wirksamkeit des gesamten Reisevertrages nicht.

10. Gerichtsstand
Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder gegen Personen, die keinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt uns zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.

11. Bitte bedenken Sie:
Wandern und Radwandern sind Reiseformen, die von Ihnen mehr Mitwirkung verlangen als eine herkömmliche Pauschalreise. Unsere Reisen kann jeder gesunde Mensch bewältigen, jedoch können nur Sie selbst oder Ihr Arzt beurteilen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist. Sie müssen bei Radreisen radfahren können und Ihr Rad im Verkehr, auf Feldwegen und bei Nässe beherrschen. Sie sind selbst verantwortlich für die Einhaltung der Straßen-verkehrsordnung und für alle Schäden, die Sie sich selbst zuziehen oder anderen zufügen.

Veranstalter:
Aktivtouristik Jana Rose
Stadtilmerstr. 45, 99310 Arnstadt

 

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Urlaub- & Wandern in Thüringen